Home > News > SIRIS Wirbelsäule – Informationen 2025

Informationen über:
• Einschlusskriterien ab Januar 2025
• Überprüfung der Registration der Operationen
• Validierungskonzept

SIRIS Wirbelsäule – Einschlusskriterien für 2025  

Um die Spitäler und Kliniken in der Lancierungsphase nicht zu überlasten, wurden zu Beginn nur gewisse Operationen als registrierungspflichtig deklariert und ein schrittweiser Ausbau der Einschlusskriterien festgelegt (vgl. Detailkonzept SIRIS Wirbelsäule).
Die Erfahrungen im klinischen Alltag zeigen, dass die aktuellen Einschlusskriterien sehr komplex zu handhaben sind. Die Restriktion auf bestimmte Diagnosen, Segmente oder Regionen, Symptomdauer, Zugänge, etc. sind einige Gründe für diese Komplexität. Dies führt in der Praxis zu Unklarheiten und verunmöglicht die Validierung der Fallzahlen. Die Daten können heute zwar analysiert werden, die Zuverlässigkeit der Aussagen kann jedoch noch nicht überprüft werden.  
In den Jahren 2023 und 2024 wurde aus diesen Gründen auf den schrittweisen Ausbau des Registers verzichtet. Das SIRIS Scientific Advisory Board (SSAB) und die SIRIS Stiftung haben gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften eine Vereinfachung der Einschlusskriterien entwickelt.

Ab Januar 2025 gelten die neuen Einschlusskriterien für das SIRIS Wirbelsäule (LINK). Sie finden Sie ebenfalls auf der Login geschützten Registerplattform (LINK) im Bereich Benutzerdokumente. Damit soll die Validierbarkeit der Registrationen, eine höhere Datenqualität sowie eine Vereinfachung des Registrationsentscheids im klinischen Alltag erreicht werden. Die Operation ab 1. Januar 2025 sind mit dem neuen Operationsformular zu registrieren. Die Operationen aus dem Jahr 2024 registrieren Sie bitte mit dem bisherigen Operationsformular.Bitte leiten Sie diese Informationen auch intern an die für SIRIS Wirbelsäule zuständigen Personen weiter, vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Neu werden alle Operationen an der Lendenwirbelsäule (L1 – S1) registrierungspflichtig, wenn ein Implantat;
a)    neu eingesetzt wird,
b)    in situ verbleibt oder
c)    explantiert wird.


Die behandelte Pathologie, die Anzahl der operierten Segmente und der Operationstyp spielen für den Einschluss der Operation im Register keine Rolle mehr.  
Mit den neuen Einschlusskriterien bleiben die Vertebro- und Kyphoplastien an der Lendenwirbelsäule weiterhin registrierungspflichtig, während die Vertebro- und Kyphoplastien an der Brustwirbelsäule neu nicht mehr registrierungspflichtig sind.  
Mit den neuen Einschlusskriterien wird die Validierbarkeit der Registrationen, eine höhere Datenqualität sowie eine Vereinfachung des Registrationsentscheides im klinischen Alltag erreicht. 
 

Nachfolgend sind Beispiele für die registrierungspflichtigen Eingriffe:
- XLIF, OLIF, ALIF, TLIF, PLIF
- Bandscheibenprothese, elastische Stäbe, interspinöse Spacer oder Spondylodese
- Korrekturspondylodese Th10-Ilium
- Verlängerungsspondylodese und/oder Dekompression Th11/12 nach Spondylodese Th12-Ilium
- Revision mit alleiniger Dekompression bei St. n. Spondylodese der LWS (unabhängig von dem Zeitpunkt der Primäroperation) am gleichen oder am benachbarten Segment
- Revision mit Wunddébridement bei Status nach Spondylodese der LWS
- Revision mit Metallentfernung bei Status nach Spondylodese der LWS


Die Papierversion der Erhebungsformulare v2025 stehen auf der SIRIS Webseite und auf der Registerplattform zum DOWNLOAD bereit. Die Operation ab 1. Januar 2025 sind mit dem neuen Operationsformular zu registrieren. Die Operationen aus dem Jahr 2024 registrieren Sie bitte mit dem bisherigen Operationsformular.
 

SIRIS Wirbelsäule – Spital-/klinikinterne und -externe Überprüfung der registrierten Operationszahlen

Eine spital-/klinikinterne und -externe Überprüfung der registrierten Operationszahlen ist aktuell nur anhand der CHOP-Codes möglich und sinnvoll.












 

Anhand der CHOP-Codes 7A.43*, 7A.44*, 7A.6*, 7A.7* und 7A.8* in Kombination mit dem CHOP-Code 7A.B1.31 oder 03.04.4* für die Lendenwirbelsäule, können alle registrierungspflichtigen Primäroperationen sowie die meisten Revisionen und Reoperationen identifiziert und mit registrierten Operationen abgeglichen werden.

Die Herausforderung bei der Überprüfung besteht bei einem kleineren Anteil der Revisionen am selben und/oder benachbarten Segment, die als Primäroperationen (zum Beispiel als Dekompression) kodiert und mit den oben genannten CHOP-Codes deshalb nicht gefunden werden. Ihre Kodierung kann unterschiedlich ausfallen. Es gibt heute keinen CHOP-Code, der die Implantate in situ kodiert und einen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der Vor- und der Folgeoperation auf Nachbarsegmenten gibt. Aus diesem Grund sind diese Revisionsarten vorläufig nicht ohne weiteres mit den CHOP-Codes überprüfbar.

Unter den Patientinnen und Patienten mit den oben genannten CHOP-Codes ist es jedoch möglich, diejenigen Patientinnen und Patienten zu identifizieren, die eine Folgeoperation hatten (zum Beispiel mittels einer doppelten Patienten-ID in einer Exceltabelle). Diese Folgeoperationen können anschliessend einzeln überprüft werden, um festzustellen, ob sie am selben oder benachbarten Segment durchgeführt wurden und somit unter die Einschlusskriterien des Registers fallen.

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei dieser detaillierten Überprüfung der Fallzahlen, um eine hohe Erfassungsquote in Ihrem Spital oder Ihrer Klinik sowie im Register insgesamt zu gewährleisten.
Die SIRIS Stiftung hat beim Bundesamt für Statistik neue spezifischere CHOP-Codes beantragt, um diese Validierungslücke zu schliessen.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung: 
für den Registerbetrieb und EUROSPINE: siris-spine@eurospine.org
für den ANQ: Regula Heller, regula.heller@anq.ch
für die SIRIS-Stiftung: Jasmin Vonlanthen, jasmin.vonlanthen@siris-implant.ch

SIRIS Wirbelsäule – Validierungskonzept V.1.0  

Das Validierungskonzept für SIRIS Wirbelsäule ist auf der Webseite von SIRIS und ANQ aufgeschaltet. Das Konzept wurde von EUROSPINE in Kooperation mit dem SSAB Wirbelsäule, der SIRIS Stiftung und dem ANQ erarbeitet.
Das Validierungskonzept beschreibt die Massnahmen, die zur Erreichung und Sicherung einer hohen Datenqualität von EUROSPINE durchgeführt werden.
Erste Monitorings vor Ort sind im zweiten Halbjahr 2025 geplant. Die Spitäler und Kliniken werden zum gegebenen Zeitpunkt informiert.

Bitte leiten Sie diese Information auch intern an die für SIRIS Wirbelsäule zuständigen Personen weiter, vielen Dank für Ihre Unterstützung.