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Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen in Bezug auf den Ausbau des Implantatregisters SIRIS Wirbelsäule und die vorerst freiwillige Einführung der ePROMs.

SIRIS Wirbelsäule

Überarbeitung der Einschlusskriterien – vorerst kein Ausbau des Registers 

Um die Spitäler und Kliniken in der Lancierungsphase nicht zu überlasten, wurden zu Beginn nur gewisse Eingriffe als registrierungspflichtig deklariert und ein schrittweiser Ausbau der Ein- und Ausschlusskriterien festgelegt (vgl. Detailkonzept SIRIS Wirbelsäule). Wie im Oktober 2022 informiert, mussten die geplanten Ausbaustufen des SIRIS Wirbelsäule in der Folge zeitlich angepasst werden.  
Die Erfahrungen im klinischen Alltag zeigen, dass die aktuellen Ein- und Ausschlusskriterien sehr komplex zu handhaben sind. Die Restriktion auf bestimmte Diagnosen, Regionen, Symptomdauer, Segmente, Zugänge, etc. sind einige Gründe für diese Komplexität. Dies führt in der Praxis zu verschiedenen Unklarheiten und Abweichungen in der Umsetzung, die sich auf die Registrierung auswirken.  
Der Erfolg des Implantatregisters SIRIS Wirbelsäule ist aber nicht nur abhängig von der Vollzähligkeit der registrierten Eingriffe, sondern auch von der Möglichkeit, das Register hinsichtlich der Vollständigkeit zu überprüfen (validieren). Aktuell ist die nötige Validierung der Daten auf Vollzähligkeit aus den erwähnten Gründen nicht möglich. Deshalb können auch keine zuverlässigen Aussagen zur Datenqualität sowie den Revisionen gemacht werden. 
Das SIRIS Scientific Advisory Board (SSAB) und die SIRIS Stiftung sind daran, einen praktikable Lösungsansatz zu konzipieren, um die Ein- und Ausschlusskriterien und die Validierung zu vereinfachen. Dafür sind sie auch im Kontakt mit den medizinischen Fachgesellschaften. Solange das weitere Vorgehen nicht geklärt ist, lässt sich der ursprünglich geplante Ausbau des Registers nicht realisieren. 

Dies bedeutet, dass es zu Beginn 2024 zu keinen Veränderungen bei den registrierungspflichtigen Eingriffsarten kommt und dass die derzeitigen Ein- und Ausschlusskriterien weiterhin gültig bleiben.
 

Eingabeschluss der Daten für die Reporttätigkeit 2023

Der 4. Quartalsbericht wird den Kliniken und Spitälern Ende Januar zur Verfügung gestellt und gibt einen Überblick über alle Quartale 2023. Damit dieser Bericht vollständig ist, bitten wir Sie alle noch nicht registrierten Operationen bis 15. Januar zu registrieren und abzuschliessen.

Einführung der ePROMs auf freiwilliger Basis ab 1. Mai 2024 

Im Hinblick auf die Einführung der ePROMs für SIRIS Wirbelsäule wurde von Februar bis Juni 2023 eine Pilotphase mit 13 Spitälern und Kliniken durchgeführt. Ziel war es, die ePROMs-Applikation und die dazu notwendigen Prozesse in den Spitälern und Kliniken vor der nationalen Einführung zu testen. Die Erkenntnisse aus der Pilotphase wurden genutzt, um die Applikation sowie die Anwenderdokumentation zu optimieren. Diese Arbeiten werden im Frühling 2024 abgeschlossen sein.   Erfahrungen aus dieser Pilotphase zeigen, dass einzelne Spitäler und Kliniken die ePROMs möglichst frühzeitig bei sich einführen möchten. Deshalb wurde in Absprache mit dem SSAB, der SIRIS Stiftung und dem ANQ entschieden, die Nutzung der ePROMs im SIRIS Wirbelsäule auf freiwilliger Basis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Interessierte Spitäler und Kliniken können die ePROMs-Funktion ab 1. Mai 2024 freiwillig und ohne Kostenfolgen nutzen.  

EUROSPINE führt an folgenden Daten entsprechende Online-Schulungen durch: 

Schulungen auf Deutsch
• Mittwoch, 27. März 2024: 08.30–09.30 Uhr  Anmeldung
• Montag, 29. April 2024: 13.30–14.30 Uhr  Anmeldung

Schulungen auf Französisch 
• Mittwoch, 27. März 2024: 13.30–14.30 Uhr  Anmeldung
• Mittwoch, 24. April 2024: 08.30–09.30 Uhr  Anmeldung

Sie können sich bereits über die entsprechenden Links anmelden, Sie erhalten dann direkt die Zugangsinformationen. Bei Fragen oder besonderen Bedürfnissen wenden Sie sich bitte an siris-spine@eurospine.org. Bei Bedarf können Tessiner Kliniken und Spitäler eine individuelle Schulung per E-Mail an siris-spine@euro-spine.org anfragen. Die Anwenderdokumentation wird den Kliniken und Spitälern in den drei Amtssprachen zur Verfügung gestellt. Jede Institution bestimmt selbst, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt sie mit der Nutzung der ePROMs beginnt.  
Eine national verpflichtende Teilnahme an den ePROMs für alle Spitäler und Kliniken wird erst bei einer erfolgreichen Umsetzung der oben beschriebenen Voraussetzungen erfolgen.
 

Bern, 20. Dezember 2023
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und sind bei Fragen gerne für Sie da. 

SIRIS Spine Support Team
E-Mail: siris-spine@eurospine.org
Telefon: 077 500 34 66