Aufforderung zum Abgleich des Quartalsberichts mit den eigenen Klinikdaten
Geschätzter Nutzer, geschätzte Nutzerin von SIRIS Wirbelsäule
Konsequente Umsetzung der seit Januar 2025 gültigen Einschlusskriterien
Im Rahmen eines von EUROSPINE durchgeführten Abgleichs der Registerdaten mit den Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) erreicht das Register eine Erfassungsquote von 53% im Jahr 2023. Eine hohe Erfassungsquote ist ein wichtiges Merkmal guter Datenqualität und für zuverlässige Analysen unerlässlich. Deshalb wurden die Einschlusskriterien ab Januar 2025 präzisiert.
Wir bitten Sie, auf Basis des Quartalsberichts Ihres Spitals/Ihrer Klink (online seit Mitte Mai 2025) einen Abgleich mit den spital-/klinikeigenen Daten durchzuführen, um die Datenqualität im 1. Quartal 2025 gemäss den Einschlusskriterien zu prüfen und gegebenenfalls nicht erfasste Fälle, nach Einholen der Einverständniserklärung, zu registrieren.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Dokument mit den seit Januar 2025 gültigen Einschlusskriterien (LINK). Es wurde um Präzisierungen zur Überprüfung der Datenqualität ergänzt (Version 2.0). Die ergänzten Hinweise unterstützen Sie dabei, die Erfassungsquote für Ihrem Spital/Ihre Klinik einzuschätzen.
Stellen Sie bitte sicher, dass
• die Einschlusskriterien, gültig ab Januar 2025 konsequent umgesetzt werden
• alle Chirurginnen und Chirurgen alle Patientinnen und Patienten mit den registrierungspflichtigen Operationen im Register erfassen (inkl. Einholen der schriftlichen Einverständniserklärung)
• die Verantwortlichkeiten im Datenerfassungsprozess geklärt sind.
Weitere Informationen zur Steigerung der Datenqualität finden Sie im Validierungskonzept SIRIS Wirbelsäule (LINK). Ab Herbst 2025 sind erste Monitorings vor Ort geplant. Die Spitäler und Kliniken werden direkt darüber informiert.
Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass die Erfassung der definierten Eingriffsarten für alle Spitäler und Kliniken im SIRIS Register verpflichtend ist. Grundlagen dieser Verpflichtung sind der Nationale Qualitätsvertrags des ANQ 2011 (LINK) sowie der Nationale Qualitätsvertrag nach Art. KVG 58 (LINK) (Anhang 1, Kap. 1: Aufgaben der Spitäler und Kliniken zur Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG) (LINK).
Ihre Erkenntnisse aus dem internen Datenabgleich sind für den SIRIS Wirbelsäule Support von Interesse. Er freut sich auf Ihr Feedback und unterstützt Sie gerne dabei, die Datenqualität in Ihrer Institution zu optimieren.
Bitte beachten Sie das offizielle Schreiben des ANQ (LINK).
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und sind bei Fragen gerne für Sie da.
SIRIS Spine Support Team
E-Mail: siris-spine@eurospine.org